eKiosk

Vorteile und Nutzen durch Mehrwertanwendungen

 

Datenschutz- und Datensicherheit sind die zentralen Momente bei der Einführung der Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur. Alle Zugriffsrechte auf die gespeicherten Gesundheitsdaten liegen in den Händen der Versicherten. Die Telematikinfrastruktur schafft eine Datenplattform, die von der Dateneingabe bis zur Langzeitspeicherung so angelegt ist, dass der Karteninhaber (Versicherter) zu jeder Zeit bestimmen und kontrollieren kann, was mit den gespeicherten Informationen passiert.

Versicherte können diese Datenhoheit nur ausüben, wenn flächendeckend Patiententerminals, sogenannte eKioske zur Verfügung stehen. Die Hauptfunktion ist die Nutzung der Anwendungen zur Wahrung der Patientenrechte (§291a-Anwendungen) durch einen Versicherten. An einem eKiosk erhält er mit Hilfe der Gesundheitskarte und einer fünfstelligen PIN Zugriff auf alle persönlichen Gesundheitsdaten, die über ihn in der Telematikinfrastruktur gespeichert sind. Darüber hinaus kann er jederzeit prüfen, welcher Arzt, Apotheker oder welche Institution auf seine Gesundheitsdaten zugegriffen hat und er kann sich seine eRezepte anschauen, verdecken oder wenn nötig, sogar löschen. Berechtigungen für Ärzte können können am eKiosk erteilt aber auch wieder entzogen werden.

Vorteile und Nutzen für Krankenkassen, Ärzte und Apotheker ergeben sich erst durch den Einsatz von Mehrwertanwendungen. Besonders für Krankenkassen steht schon heute eine Bandbreite an nutzbringenden Mehrwertanwendungen zur Verfügung.

In den Geschäftsstellen der Krankenkassen kann die eGK-Bildgewinnung auf dem eKiosk installiert werden. Die Mehrwertanwendung ermöglicht den Versicherten eine bequeme und kostenfreie Erstellung eines Lichtbildes für die Gesundheitskarte. Krankenkassen die sich für den Einsatz der eGK-Bildbeschaffung entscheiden sparen viel Geld. Der Einsatz der Mehrwertanwendung eGK-Bildgewinnung steigert nachweislich die Einsammelquote von Versichertenfotos und trägt damit zur Gesamtkostenreduzierung für die eGK-Bildbeschaffung bei.

Viele Krankenkassen stehen in den Startlöchern, um mit der Ausgabe der Gesundheitskarte zu beginnen. Danach wird es noch eine Weile dauern, bis die Onlineaktualisierung der Versichertenstammdaten über die Telematikinfrastruktur möglich sein wird. Für die Zeit dazwischen, steht schon heute mit der Mehrwertanwendung VSDD Online Update ein sicheres Verfahren am eGK-TrustTerminal zur Verfügung, dass die Aktualisierung der Gesundheitskarten in einem gesicherten Netzwerk der Krankenkassen ermöglicht. Für jede am eGK-TrustTerminal aktualisierte Gesundheitskarte kann eine teure Ersatzausgabe einer Gesundheitskarte vermieden werden.

Unterm Strich gilt: Krankenkassen, die bereits vor Ausgabe der Gesundheitskarte eKioske aufstellen, werden Einsparungen erzielen. In vielen Fällen werden sie die Anschaffungs- und Betriebskosten bei weitem übersteigen. In der Startphase ergibt sich die einmalige Chance, die Geschäftsstellen der Krankenkassen kostenneutral mit eKiosken auszustatten.

Sollte eine Kasse ihren Versicherten bereits eine elektronische Patientenakte anbieten, kann diese über das eGK-TrustTerminal angebunden werden, um auf diese Weise den Versicherten einen Zugang zu verschaffen.

Vorhandene Webanwendungen der Kassen, wie Gesundheitsberater, Ernährungsberater, Beitragsrechner mit Onlineabschluss, Patientenaufklärung, Präventionskonzepte und andere mehr, können ebenfalls über das eGK-TrustTerminal vom Versicherten genutzt werden.

Darüber hinaus sind weiteren Ideen für Mehrwertanwendungen kaum Grenzen gesetzt. Auf Basis der flexiblen Hardware- und Softwarearchitektur unsere eKiosksysteme können auch künftige Ideen und Konzepte leicht und effizient umgesetzt werden.

Zu den verbindlichen Anforderungen an ein eKiosk kann derzeit noch keine abschließende Aussage getroffen werden, da der Spezifikationsprozess bei der Gematik andauert. Klar ist jedoch: Nur wer einen hohen technischen Sicherheitsstandard nachweist, kann eKiosksysteme im Gesundheitssektor betreiben. Unsere eKiosksystem wurden bisher von mehr als fünf Rechenzentren bezüglich der Sicherheitskonzeption begutachtet. Sie alle haben uneingeschränkt die Erlaubnis erteilt die eKioske in die vorhandene Netzwerkinfrastruktur der Kassen zu integrieren.

 

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